Die juristische Auseinandersetzung vorm Landesverfassungsgericht hat uns drei Jahre Zeit, einiges an Geld und Durchhaltevermögen gekostet. Dass unsere Initiative und unser Gesetz in dem Prozess durch einen versierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertreten wird, wurde auch möglich durch die Unterstützung von bislang 120 Fördermitgliedern unseres Vereins. Diese Zahl muss jetzt rasch weiter wachsen!
Sobald das Gericht die Verfassungsmäßigkeit unseres Gesetzes bestätigt, startet die nächste Phase des Volksentscheids: die Beteiligung des Abgeordnetenhauses. Ab diesem Zeitpunkt müssen wir die Kampagne massiv hochfahren. Dafür brauchen wir um Größenordnungen mehr Geld: zum Beispiel für Öffentlichkeitsarbeit, mit der wir Druck auf die Politik aufbauen.
Schließe noch bis zum 2. April Deine Fördermitgliedschaft ab! Denn die vor uns liegenden Aufgaben können wir nur mit breiter Unterstützung stemmen.
Was, wenn das Gericht das Gesetz doch ablehnt?
Fördermitgliedschaftsanträge, die ab dem 13. März 2025 über unser Webformular eingehen, werden nur dann wirksam und dein Mitgliedschaftsbeitrag wird nur dann von deinem Konto abgebucht, wenn wir als Sieger*innen aus dem Prozess hervorgehen. Doch keine Sorge: Wir sind fest davon überzeugt, dass unser Gesetzentwurf handwerklich sorgfältig ausgearbeitet und rechtskonform ist. Das hat ja auch das von der Senatsverwaltung selbst in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt. Daher gehen wir davon aus, dass unser Gesetz vor dem Verfassungsgericht Bestand haben wird. Wenn wir Grund zum Zweifel hieran hätten, wären wir nicht den fünf Jahre währenden Weg bis hierhin gegangen.
Leider arbeiten viele Finanzverwaltungen in Deutschland gegen direkte Demokratie. So verwehrt auch die für unseren Verein zuständige Finanzbehörde uns derzeit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, weil wir „zu politisch“ seien. Daher können wir leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen, um Spenden und Fördermitgliedschaftsbeiträge steuerlich geltend zu machen. Umso wichtiger ist für uns Deine Fördermitgliedschaft.