Verkehrsentscheid ist zulässig

Urteil des Verfassungsgerichts

Am 25. Juni hat das Berliner Verfassungsgericht sein Urteil zu unserem Gesetzentwurf verkündet: Der Volksentscheid für deutlich weniger Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings ist zulässig. Der vollständige Text der Urteilsbegründung ist hier nachzulesen …

heute Abend Party

Feiere mit uns!

Wo? OTTO am Haus der Statistik, Otto-Braun-Straße 72, 10178 Berlin
Wann? 25. Juni 2025, Beginn 19 Uhr, doors open 18:30 Uhr

Was? Informationen zur Gerichts­entscheidung und wie es jetzt weiter geht beim Verkehrsentscheid. Direkte Möglichkeit zur Anmeldung für AGs und Stadtteilgruppen. Vor allem aber kühle Getränke und natürlich Musik zum Tanzen: Diesmal legt DJ Revolucien auf (u. a. Deep House).

Bring gerne Freund*innen, Kolleg*innen, usw. mit — wir freuen uns auf Euch!

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Gesetzentwurf zum Volksbegehren zugelassen

Berliner Verfassungsgericht verkündet zukunftsweisendes Urteil

Mit seinem am 25.06.2025 verkündeten Urteil bestätigt der Verfassungsgerichtshof die Argumentation unserer Initiative: Das Gericht sieht keinen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und betrachtet das Gesetz als angemessen und verhältnismäßig. Um die Ziele in ihrer Gesamtheit zu erreichen, gebe es aktuell kein geeigneteres Mittel. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit 8:1 Stimmen.

Wir haben gewonnen, und zwar auf ganzer Linie: Die Zukunft Berlins gehört der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner — und nicht dem hemmungslosen Autoverkehr. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat unseren Gesetzentwurf umfassend rechtlich geprüft und unsere Auffassung bestätigt: Es gibt nach der Verfassung natürlich kein Grundrecht auf Autofahren.

wie geht es weiter?

wir holen die Berliner Verkehrspolitik aus dem Rückwärtsgang heraus

Weltweit wetteifern Metropolen längst darum, ihre Straßen lebenswerter zu gestalten — von Paris bis Bogotá holen die Menschen sich den öffentlichen Raum zurück. Der Senat aber wirft Berlin in seiner Verkehrspolitik um Jahrzehnte zurück. Unser Gesetz ermöglicht Pariser Verhältnisse auch in Berlin.

Innerhalb der nächsten vier Monate wird das Berliner Abgeordnetenhaus über das Gesetz beraten. Danach ist der Weg frei, um in die zweite Unterschriften-Sammelphase zu starten. Schafft die Initiative es innerhalb von vier Monaten, 175.000 gültige Unterschriften zu sammeln, wird es 2026 zum Verkehrsentscheid kommen.

Wir stehen für eine Stadt, die den Menschen gehört, in der wir unsere Kieze selbst gestalten, mit lebendigen Straßen und sauberer Luft. Jetzt kommt der Verkehrsentscheid endlich wieder ins Rollen.

manchmal stehen …

missverständ­liche Sätze in der Zeitung

… und wir bekommen eMails von Menschen, die sich unnötig aufregen.

In der Zeitung steht: zwölf Fahrten pro Jahr. In § 12 in unserem Gesetz steht: zwölfmal im Jahr für jeweils 24 Stunden sind Privat­fahrten erlaubt, und zwar pro Kopf. Auch für Kinder. Entscheidend ist nicht, wer am Steuer sitzt, sondern dass eine Person im Fahrzeug die Privatfahrt angezeigt hat. Ob in diesen 24-Stunden-Zeiträumen viele kurze Fahrten stattfinden oder wenige lange, ist völlig egal. Es werden keine einzelnen Fahrten gezählt.

durch den Verkehrsentscheid:

insgesamt effizientere Auslastung von Kfz

Aktuell sind Kfz mit durchschnittlich 1,3 Personen besetzt, obwohl in der Regel mindestens 4 Plätze vorhanden sind. Der Verkehrs­entscheid hebt dieses Potential: Die oft miss­verstandene Privatfahrten-Regelung des § 12 GemStrG erhöht insgesamt die Auslastung von Kfz in der Stadt. Denn auch bei einem voll­besetzten Auto wird nur einer Person der Anzeige­zeitraum zugeordnet.

Effektiv besteht somit eine Beschränkung lediglich für Menschen, die weiterhin ihr Kfz allein nutzen wollen. Für Familien oder Fahr­gemein­schaften steht 48 bis 60 mal im Jahr für 24 Stunden die Nutzung des Kfz innerhalb des S-Bahn-Rings frei. Wer regelmäßig andere Menschen mitnimmt, kann faktisch das ganze Jahr durch die Innenstadt fahren. Damit wird endlich die seit langem geforderte effizientere Nutzung von Kfz durch Fahr­gemein­schaften wirksam gefördert.

Noch mehr Fragen? hier gehts zu den FAQ

Welche Ausnahmen gelten in der autoredizierten Innenstadt?

nicht gut zu Fuß oder Sachen zu transportieren

Zu den Personengruppen, die ihr Auto auch in Zukunft nutzen dürfen weil sie darauf angewiesen sind, zählen selbstverständlich Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Das Gesetz für gemeinwohl­orientierte Straßennutzung sieht Ausnahmen für sie vor, ebenso wie für alle anderen Gruppen, die auf ein Auto angewiesen sind: zum Beispiel Menschen, die typischerweise zu ihrer Berufsausübeung ein Kfz nutzen, etwa weil sie Waren oder Werkzeug transportieren müssen.

Ein insgesamt stark verringertes Verkehrsaufkommen führt dazu, dass alle die, die wirklich mit dem Auto fahren müssen, zügiger und weniger gestresst als bisher ans Ziel kommen. Und ohne langes Suchen den Parkplatz dort finden, wo sie ihn benötigen: direkt bei ihrem Einsatzort, der Baustelle etc.

Wirtschafts- und Lieferverkehr

Wie kommen dann die Waren in die Läden?

Für den Lieferverkehr gilt eine allgemeine Ausnahmeregelung, sodass die Stadt weiter mit Waren versorgt werden kann. Mit einem Unterschied: Es wird schneller gehen, weil der Lieferverkehr ohne Staus viel besser durchkommt. So funktioniert das ja auch heute schon in den vielen Fußgängerzonen in ganz Deutschland und Europa. In Fußgängerzonen gibt es besonders viele Geschäfte, weil Menschen gerne entspannt dort bummeln, wo sie vor dem motorisierten Verkehr geschützt sind.

Noch mehr Fragen? hier gehts zu den FAQ

Initiative „Berlin car-free referendum“

the proposal

We want significantly less car traffic within the Berlin S-Bahn-Ring. The „Berlin car-free referendum“ ensures a healthy, safe and climate-friendly city with more space for everyone!

In these times of climate change and increasingly scarce space in cities, we need an effective and socially equitable transformation of transportation. In our view, politicians have not done enough - it’s time to get things moving ourselves.

Our aim is to reduce private car use to necessary trips only. To achieve this, we have drawn up the “Berlin Law for Road Use Based on the Common Good” (“Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung“), on which all Berliners are to vote in a public referendum. The full text of the law and the explanatory memorandum are available for download here.

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Our initiative is based on voluntary work and is independent of political parties, companies or state subsidies. Posters, flyers and signature collection campaigns are only possible through the donations of private individuals like you.

With your support we are getting closer to a car-free Berlin city centre and can build up pressure despite a powerful car lobby and a slow senate! You are setting an example for a more liveable, climate-friendly and social city with better air, fewer accidents, less traffic noise and more freedom for everyone.

Thanks a lot for your support!

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Berlin autofrei
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BIC: GENODEM1GLS
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