Die Berliner Senats-Innenverwaltung hat ihre juristische Stellungnahme zum Volksentscheid Berlin autofrei an die Initiative übermittelt und teilte mit, den Gesetzentwurf der Initiative vor dem Landesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
In seiner juristischen Stellungnahme kommt der Senat zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf der Initiative Volksentscheid Berlin autofrei legitime Ziele verfolgt, und schätzt den Gesetzentwurf als formal richtig und statthaft ein. Rechtliche Bedenken macht der Senat an der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit fest. Unser juristisches Team wird die Argumentation des Senats jetzt ausführlich prüfen.
Wir schätzen unsere Chancen vor dem Landesverfassungsgericht als sehr gut ein, da es sich bei der Diskussion um Verhältnismäßigkeit mehr um eine demokratisch-politische Aushandlung als um eine enge juristische Grenze handelt. Die Debatte, wie viele Autos in der Innenstadt verhältnismäßig sind, wollen wir nun mit allen Berlinerinnen und Berlinern gemeinsam führen.
Bis zur Gerichtsentscheidung wollen wir unser Vorhaben im Dialog mit Berliner*innen, Wissenschaftler*innen und Politiker*innen bekannter machen und diskutieren.
We want significantly less car traffic within the Berlin S-Bahn-Ring. The „Berlin car-free referendum“ ensures a healthy, safe and climate-friendly city with more space for everyone!
In these times of climate change and increasingly scarce space in cities, we need an effective and socially equitable transformation of transportation. In our view, politicians have not done enough - it’s time to get things moving ourselves.
Our aim is to reduce private car use to necessary trips only. To achieve this, we have drawn up the “Berlin Law for Road Use Based on the Common Good” (“Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung“), on which all Berliners are to vote in a public referendum. The full text of the law and the explanatory memorandum are available for download here.
Eine Übersichtsliste der wichtigsten Beiträge ist im Presse- und Downloadbereich hinterlegt.